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24.02.2026

Reform der Altersvorsorge: Auf die Betriebsrente setzen!

Die neue Ausgabe der Lupus alpha Kolumne leitwolfs view

Statt mit der gesetzlichen Rente weiter Klientelpolitik zu betreiben, sollte die Regierung die betriebliche Altersversorgung konsequent ausbauen. Hier steckt viel ungenutztes Potenzial  sowohl für die Beschäftigten als auch für die deutsche Wirtschaft. Einige Handlungsempfehlungen an die, die sich in der Rentenreform-kommission gerade den Kopf zerbrechen.

von Ralf Lochmüller, Gründungspartner und CEO von Lupus alpha

„Ich habe die Rente innerlich abgeschrieben" – so titelt eine große Wochenzeitung und zitiert die Mitte 20-Jährigen, die abends beim Bier mit Freunden erzählen, warum sie nicht mehr an die Rente glauben. Auf der Online-Seite steht der Artikel schon seit Monaten und stößt offenbar immer noch auf hohes Interesse. Mich wundert das nicht. Ähnliche Aussagen höre ich auch oft von jungen Leuten in meinem Umfeld, vor allem von der Generation Z, also den zwischen 1995 und 2010 Geborenen.

Mir fällt dabei immer auf: Die Betriebsrente hat niemand abgeschrieben. Die hat einen tadellosen Ruf. Bislang kommen allerdings nur rund 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Genuss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Also nur gut fünf von zehn Beschäftigten können sich im Alter überhaupt auf diese zweite Säule unseres Drei-Säulen-Systems stützen. Bei der dritten Säule, der privaten Vorsorge, sieht es ebenfalls noch sehr mager aus. Ziemlich wacklig also unser Drei-Säulen-System. 

Im Moment wird wieder um eine Reform unseres Rentensystems gerungen. Bis Mitte des Jahres soll eine Expertenkommission Vorschläge vorlegen. Länger arbeiten, mehr in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen, auch Selbstständige und Beamte, Kapitaldeckung in der ersten Säule – das sind einige der Ideen, die bislang publik wurden. „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen“, erklärte Friedrich Merz neulich hier am Finanzplatz Frankfurt. Seine Idee: Das Drei-Säulen-Modell aus GRV, Betriebsrente und privater Vorsorge bleibt, die zweite und dritte Säule sollen aber eine größere Rolle spielen als bisher. Für mich klingt da schon durch, dass der Kanzler eine grundlegende GRV-Reform für so wahrscheinlich hält wie einen Meteoriteneinschlag in seinem sauerländischen Arnsberg...

Die gesetzliche Rente ist nicht reformierbar

Ich glaube auch nicht an eine GRV-Reform. Zu gegensätzlich sind die Vorstellungen der Koalitionsparteien. Zu oft und zu lange ist mit der Rente bereits opportunistisch Klientelpolitik betrieben worden, egal welche Couleur die Regierung hatte. Unwahrscheinlich ist vor allem eine Kapitaldeckung in der ersten Säule – wie etwa in Schweden mit dem Pensionsfonds AP7, dessen Erfolg AP7-CEO-Richard Gröttheim auf unserer Investmentkonferenz vor einigen Jahren so eindrucksvoll präsentiert hat. Die Replik von Linken-Chefin Ines Schwerdtner auf die Merz-Vorschläge würde leider wohl auch so mancher SPDler unterschreiben: „Der BlackRock-Lobbyist will das Geld der Versicherten den Banken und Hedgefonds überlassen, damit diese an den Börsen zocken können“, erklärte sie. Mein Fazit: So bitter es ist, aber die gesetzliche Rente ist nicht reformierbar.

Bei der betrieblichen Rente ist das viel leichter. Die notwendigen Reformen dürften auch die SPD und die Gewerkschaften überzeugen. Einiges ist in Sachen Betriebsrente bereits auf den Weg gebracht. Schon seit Februar 2025 gilt die Lockerung in der Anlageverordnung. Seitdem können Einrichtungen der bAV wie Versicherungen und Versorgungswerke bei der Kapitalanlage bis zu 5 Prozent des Sicherungsvermögens in Infrastrukturprojekte investieren. Außerdem wurde die Quote für Risikokapital von 35 auf 40 Prozent erhöht.

Betriebliche Altersvorsorge weiter konsequent ausbauen

Auch das Anfang 2026 in Kraft getretene Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0) geht in die richtige Richtung. Neben einer Lockerung der Bedeckungsanforderungen sind hier auch ein Opting-Out auf betrieblicher Ebene und die Öffnung des Sozialpartnermodells, das den Zugang zu Betriebsrenten mit reiner Beitragszusage ermöglicht, für nichttarifgebundene Arbeitgeber vorgesehen.

Die im Eberbacher Kreis organisierten Top-Rechtsanwälte aus Arbeits- und Sozialversicherungsrecht erwarten davon allerdings nicht viel: Das BRSG 2.0 korrigiere zwar punktuell relevante Details für einzelne Betriebsrentensysteme. Eine flächendeckende Ergänzung der GRV werde es aber nicht bewirken. „Insbesondere die im Gesetz angelegte Hoffnung, dass sich tarifungebundene Unternehmen freiwillig dauerhaft einem Altersversorgungs-Tarifvertrag unterwerfen, ist schlicht töricht", erklärte Vereinssprecher Dr. Marco Arteaga. Dem kann ich nur zustimmen. Bleibt die bAV weiterhin freiwillig, wird die Chance auf eine höhere Verbreitung in Deutschland erneut vergeben.

Deutschland im OECD-Vergleich bei Betriebsrenten weit zurück

Da ist also noch einiges zu tun. Wie bei der privaten Altersvorsorge, siehe Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot. Gute Schritte, aber nicht mutig genug. Der derzeit grübelnden Kommission zur Rentenreform möchte ich daher noch einige Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben, wobei ich mich auf die Maßnahmen bei der bAV konzentriere:

  1. Die Betriebsrente muss verpflichtend sein! Nur so werden wir die Verbreitung der bAV signifikant erhöhen. Ideal wäre ein verpflichtendes Modell, wie etwa in den Niederlanden. Dort verfügen rund 90 Prozent der Beschäftigten über Anwartschaften auf eine Betriebsrente. Oder ein flächendeckendes Opting-Out-Modell nach britischem Vorbild. Wer nicht aktiv widerspricht, ist dabei im Club der bAV-Anspruchsberechtigten. Die Zahl der Verträge stieg nach Einführung rasant. Beide Modelle müssten flankiert werden durch steuerliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen speziell für kleinere Unternehmen.
  2. Mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung! Die Neuerungen in der Anlageverordnung sind ein guter Anfang, haben aber nur marginale Auswirkungen. Die Anlagemöglichkeiten sind weiterhin viel zu restriktiv. Um die Chancen am Kapitalmarkt effektiv zu nutzen, braucht es Aktienquoten von mindestens 60 Prozent! Ein wichtiger Nebenaspekt: Die in den kapitalgedeckten Systemen steckenden Mittel von über einer Billion Euro (!) könnten so auch viel effektiver in innovative wirtschaftliche Bereiche fließen und dort dringend notwendige Investitionen ankurbeln.

Übrigens: Auch die OECD fordert ein Umlenken in Deutschland. „Eine Stärkung kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorgemodelle könnte die soziale Absicherung verbessern und zur Vertiefung der Kapitalmärkte beitragen“, heißt es in ihrem Wirtschaftsbericht Deutschland 2025. Sie spricht sich für eine schrittweise Abschaffung der Direktzusagen durch die Einführung einer Pflichtmitgliedschaft in kapitalgedeckten (!) betrieblichen Altersversorgungsplänen aus. Interessanter Fakt aus dem Bericht: Mit einem Volumen von 17 Prozent des BIP bleibt das von Betriebsrentensystemen verwaltete Vermögen hierzulande weit unter dem OECD-Schnitt – der liegt nämlich bei 50 Prozent.

Also, liebe Mitglieder der Rentenkommission, setzt bei der Reform auf die betriebliche Altersversorgung! Reformen sind dort politisch viel leichter durchzusetzen. Und alle würden profitieren. Jung wie alt, inklusive der Generation Z, die die GRV schon innerlich abgeschrieben hat.

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Welche Handlungsempfehlungen haben Sie für eine Reform der Altersvorsorge in Deutschland?

Ich freue mich über Ihre Anregungen unter leitwolfsview@lupusalpha.de

 

 

 

 

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